In vielen kleineren und mittleren Kommunen sind die technischen Bauabteilungen personell nicht mehr in der Lage, die zunehmende Zahl immer spezifischer und anspruchsvoller werdenden Verwaltungsaufgaben zu bewältigen. Zudem verhindert die Arbeitsdichte regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Diese sind aber wichtig, um bei externen Dienstleistern kompetent die kommunalen Interessen einfordern zu können. An dieser Stelle setzt mein Beratungs- und Dienstleistungsangebot an:
Organisationsberatung im Bereich Kanalnetzinstandhaltung (Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben, Konzeption, Umsetzung, Überwachung)
Die Entwässerungsanlagen stellen regelmäßig das größte Anlagevermögen der Kommunen dar. Neben den gesetzlich geregelten Anforderungen ist die sachgerechte Abwasserableitung auch von wesentlichem Interesse für die Bürger und Gebührenzahler. Sie dient einerseits dem Umwelt- und Gesundheitsschutz, andererseits führt eine unzureichende Unterhaltung auf lange Sicht zu extrem teuren Maßnahmen, die es zu vermeiden gilt: „Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.“ (Vorgabe z.B. des § 77 Abs. 2 GemO Baden-Württemberg).
Die Instandhaltungskonzepte müssen auf die individuellen Bedarfe hin abgestimmt werden. Oft kommen folgende Fragestellungen zu kurz:
- Wie viel ist richtig und ausreichend?
- Womit lassen sich langfristig lohnende Effekte erreichen?
- Welche Aspekte gilt es im Abgleich mit weiteren Planungsinteressen zu verbinden?
Ich berate und biete fachliche Unterstützung bei den Bauherrenaufgaben der Kommune, z.B.:
- Konzeption und Abfolge der Aufgabenerfüllung im bestehenden Rechtsrahmen (WHG, EKVO, KAG usw.)
- Abstimmung der technischen Standards auf die eigenen Bedürfnisse und Erfordernisse (z.B. hinsichtlich Datenpflege im Kontext kostspieliger Folgeprozesse)
- Klärung des realen Bedarfs und der notwendigen kommunalspezifischen Leistungsvorgaben als Basis der externen Leistungserbringung
- Interne Kommunikation zwischen den beteiligten Fachabteilungen und den Entscheidungsgremien
Prüfung von Planungsleistungen im kommunalen Tiefbau (Abwasserableitung) und der Kanalsanierung
Bei der Übertragung von Planungs- und Überwachungsaufgaben an externe Dienstleister gibt es Mitwirkungspflichten des Bauherrn, die nicht an den Planer delegiert werden können. Die beauftragten Planungsleistungen müssen kontrolliert und die Ergebnisse fachlich geprüft, inhaltlich hinterfragt, möglicherweise nachgebessert und in jedem Fall für die weiteren Phasen aktiv vom Netzbetreiber freigegeben werden.
Ich übernehme bei Bedarf die fachliche Kontrollfunktion des Bauherrn:
- Inhaltliche und fachliche Prüfung der Planungsergebnisse je Leistungsphase zur Sicherstellung der vertraglichen Leistungsanforderungen
- Erkennen ggf. vorliegender Planungsdefizite und Erwirken notwendiger Nachbesserungen bis zur Empfehlung der Planungsfreigabe für die weiteren Schritte
Fachliche Organisation und Begleitung von Vergabeverfahren (VgV und UVgO) für Planungsleistungen
Auch bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen an Architekten, Ingenieure etc. müssen die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vermehrt angewendet werden. Dadurch entsteht bei formalen Vergabeverfahren für Planungsleistungen meist ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand:
- Planungsleistungen können nicht im reinen Preiswettbewerb vergeben werden, ohne qualitative und/oder langfristig kostenintensive Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
- Die Qualitätssicherung – und somit die Frage der Wirtschaftlichkeit – beginnt mit der Beauftragung des geeigneten Planers. Defizite in der Planung führen zu teuren oder wirkungslosen Maßnahmen. Um den wirtschaftlichsten Bieter ermitteln zu können, müssen komplexe Preis-Leistungs-Wettbewerbe transparent und dem Vergaberecht entsprechend gestaltet werden.
- Intelligent vorbereitete Vergabeverfahren ermöglichen es der Kommune, die Vergaben unter Qualitätsaspekten zielorientiert durchzuführen. Dies erfordert fachliche Kompetenz sowie Erfahrung bei der Durchführung von Vergabeverfahren (z.B. Vergabeunterlagen, Beurteilungskriterien und -verfahren, Veröffentlichung, Angebotsprüfung und -wertung).
Gerne übernehme ich die inhaltliche Ausgestaltung und Steuerung des Vergabeverfahrens für Sie. Somit können Sie sich auf die nicht delegierbaren Aufgaben konzentrieren.
Ehrennadel für Markus Vogel, für 20jähriges kommunalpolitisches Engagement (05/2019)“