LÖSUNGSENTWICKLUNG PROZESSBEGLEITUNG WISSENSTRANSFER BERATUNG

Weshalb Markus Vogel?

Sie stehen vor der großen Aufgabe der Kanalsanierung? Kein Problem – mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite.

Durch meine über 20-jährige Erfahrung im Bereich Kanalsanierung und meinem eben so langen Engagement in der Kommunalpolitik, vereine ich ingenieurtechnische Fachkompetenz mit der Sicht der öffentlichen Verwaltung. Zudem verschafft mir die Mitarbeit in den wesentlichen Fachverbänden und regelsetzenden Organisationen einen umfassenden Überblick, detailliertes Know-how, sowie ein weitreichendes Netzwerk.

Deutschlandweit verfüge ich mit über die umfangreichste Expertise auf dem Gebiet der Kanalsanierung und liefere somit den entscheidenden Mehrwert gerade für kommunale Netzbetreiber.

  • So braucht es manchmal nur eine fachliche Unterstützung im Hintergrund. Hier schaffe ich einen Wissenstransfer durch interne Schulungen und Beratungen.
  • Wenn es um eine Übernahme von Bauherrenaufgaben geht, unterstütze ich bei der Organisation und Durchführung von Vergabeverfahren für Planungsleistungen und übernehme die Qualitätskontrolle der Planungsergebnisse.
  • Sie benötigen Organisationsberatung? Von der Aufnahme des Datenbestands, einer strategischen Planung, der Prozessentwicklung und der Implementierung bis hin zur Absicherung. Ich berate Sie gerne.

Was ich nicht anbiete, sind klassische Ingenieurleistungen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Zeitersparnis

Das Thema Kanalsanierung ist hochkomplex.

Sparen Sie sich wertvolle Zeit, indem Sie sich einen Experten an Bord holen, der bereits tief in die Materie eingearbeitet ist.

Maßgeschneiderte Lösung

Jede Kommune ist einzigartig. Gemeinsam erarbeiten wir Ihre

ganz konkreten Bedürfnisse und sorgen dafür, dass Sie eine maßgeschneiderte Lösung erhalten.

Kostenersparnis

Durch meine jahrzehntelange Erfahrung und meinen

ganzheitlichen Rundumblick können Kostenvorteile

erzielt und teure Fehler vermieden werden.

Zukunftssicherheit

Die Mitarbeit in verschiedenen regelsetzenden

Organisationen (DIN, DWA, VSB) verschafft mir einen

Wissensvorsprung, so dass auch zukünftige Entwicklungen

mit berücksichtigt werden können.

Mein Leistungsangebot

Unabhängige Expertise in drei Leistungsfeldern.

Übernahme von Bauherrenaufgaben
Fort- und Weiterbildung
Fachliche Beratung

Übernahme von Bauherrenaufgaben

In vielen kleineren und mittleren Kommunen sind die technischen Bauabteilungen personell nicht mehr in der Lage, die zunehmende Zahl immer spezifischer und anspruchsvoller werdenden Verwaltungsaufgaben zu bewältigen. Zudem verhindert die Arbeitsdichte regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Diese sind aber wichtig, um bei externen Dienstleistern kompetent die kommunalen Interessen einfordern zu können. An dieser Stelle setzt mein Beratungs- und Dienstleistungsangebot an:

Organisationsberatung im Bereich Kanalnetzinstandhaltung (Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben, Konzeption, Umsetzung, Überwachung)

Die Entwässerungsanlagen stellen regelmäßig das größte Anlagevermögen der Kommunen dar. Neben den gesetzlich geregelten Anforderungen ist die sachgerechte Abwasserableitung auch von wesentlichem Interesse für die Bürger und Gebührenzahler. Sie dient einerseits dem Umwelt- und Gesundheitsschutz, andererseits führt eine unzureichende Unterhaltung auf lange Sicht zu extrem teuren Maßnahmen, die es zu vermeiden gilt: „Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.“ (Vorgabe z.B. des § 77 Abs. 2 GemO Baden-Württemberg).

Die Instandhaltungskonzepte müssen auf die individuellen Bedarfe hin abgestimmt werden. Oft kommen folgende Fragestellungen zu kurz:

  • Wie viel ist richtig und ausreichend?
  • Womit lassen sich langfristig lohnende Effekte erreichen?
  • Welche Aspekte gilt es im Abgleich mit weiteren Planungsinteressen zu verbinden?

Ich berate und biete fachliche Unterstützung bei den Bauherrenaufgaben der Kommune, z.B.:

  • Konzeption und Abfolge der Aufgabenerfüllung im bestehenden Rechtsrahmen (WHG, EKVO, KAG usw.)
  • Abstimmung der technischen Standards auf die eigenen Bedürfnisse und Erfordernisse (z.B. hinsichtlich Datenpflege im Kontext kostspieliger Folgeprozesse)
  • Klärung des realen Bedarfs und der notwendigen kommunalspezifischen Leistungsvorgaben als Basis der externen Leistungserbringung
  • Interne Kommunikation zwischen den beteiligten Fachabteilungen und den Entscheidungsgremien
Prüfung von Planungsleistungen im kommunalen Tiefbau (Abwasserableitung) und der Kanalsanierung

Bei der Übertragung von Planungs- und Überwachungsaufgaben an externe Dienstleister gibt es Mitwirkungspflichten des Bauherrn, die nicht an den Planer delegiert werden können. Die beauftragten Planungsleistungen müssen kontrolliert und die Ergebnisse fachlich geprüft, inhaltlich hinterfragt, möglicherweise nachgebessert und in jedem Fall für die weiteren Phasen aktiv vom Netzbetreiber freigegeben werden.

Ich übernehme bei Bedarf die fachliche Kontrollfunktion des Bauherrn:

  • Inhaltliche und fachliche Prüfung der Planungsergebnisse je Leistungsphase zur Sicherstellung der vertraglichen Leistungsanforderungen
  • Erkennen ggf. vorliegender Planungsdefizite und Erwirken notwendiger Nachbesserungen bis zur Empfehlung der Planungsfreigabe für die weiteren Schritte
Fachliche Organisation und Begleitung von Vergabeverfahren (VgV und UVgO) für Planungsleistungen

Auch bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen an Architekten, Ingenieure etc. müssen die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vermehrt angewendet werden. Dadurch entsteht bei formalen Vergabeverfahren für Planungsleistungen meist ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand:

  • Planungsleistungen können nicht im reinen Preiswettbewerb vergeben werden, ohne qualitative und/oder langfristig kostenintensive Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
  • Die Qualitätssicherung – und somit die Frage der Wirtschaftlichkeit – beginnt mit der Beauftragung des geeigneten Planers. Defizite in der Planung führen zu teuren oder wirkungslosen Maßnahmen. Um den wirtschaftlichsten Bieter ermitteln zu können, müssen komplexe Preis-Leistungs-Wettbewerbe transparent und dem Vergaberecht entsprechend gestaltet werden.
  • Intelligent vorbereitete Vergabeverfahren ermöglichen es der Kommune, die Vergaben unter Qualitätsaspekten zielorientiert durchzuführen. Dies erfordert fachliche Kompetenz sowie Erfahrung bei der Durchführung von Vergabeverfahren (z.B. Vergabeunterlagen, Beurteilungskriterien und -verfahren, Veröffentlichung, Angebotsprüfung und -wertung).

Gerne übernehme ich die inhaltliche Ausgestaltung und Steuerung des Vergabeverfahrens für Sie. Somit können Sie sich auf die nicht delegierbaren Aufgaben konzentrieren.

 

Ehrennadel für Markus Vogel, für 20jähriges kommunalpolitisches Engagement (05/2019)“

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Übernahme von Bauherrenaufgaben

  • Organisationsberatung im Bereich Kanalnetzinstandhaltung (Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben, Konzeption, Umsetzung, Überwachung)

  • Prüfung von Planungsleistungen im kommunalen Tiefbau (Abwasserableitung) und der Kanalsanierung

  • Fachliche Organisation und Begleitung von Vergabeverfahren (VgV und UVgO) für Planungsleistungen

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Fragen & Antworten

Ihre ersten Fragen schon beantwortet.

  • Häufig gestelle Frage
    Weshalb Markus Vogel als Berater?

    Anwort:

    Ich gelte im Fachgebiet der Kanalsanierung bundesweit als anerkannter Experte. Das Ziel meiner Arbeit orientiert sich primär daran, volkswirtschaftliche Vorteile für die Gebührenzahler und die Gesellschaft zu erreichen. Gerade im Bereich langlebiger Infrastrukturanlagen ist eine generationenübergreifende Handlungsweise aus meiner Sicht unabdingbar. Mein mittlerweile 20-jähriges Engagement in der Kommunalpolitik meiner Heimatgemeinde verschafft mir die Exklusivität, die ingenieurtechnische Sicht mit den Interessen und Bedarfen der öffentlichen Verwaltung zu verbinden und so den entscheidenden Mehrwert für kommunale Netzbetreiber zu generieren.

  • Häufig gestelle Frage
    Wie unabhängig ist Markus Vogel als Berater, hinsichtlich dessen ehemaligen Unternehmens VOGEL Ingenieure GmbH?

    Anwort:

    Zum 31.12.2021 bin ich als Gesellschafter und Geschäftsführer vollständig aus meinem bisherigen Unternehmen ausgeschieden. Selbstredend wünsche ich meinen ehmaligen Mitarbeitern und dem Gesschäftsführer wie auch den neuen Gesellschaftern weiterhin viel Erfolg. Für diesen sind die dort handelnden Personen nun aber selbst verantwortlich. Als Berater garantiere ich meinen Auftraggebern meine vollständige Unabhängigkeit und Integrität.

  • Häufig gestelle Frage
    Was ist bei Honoraranfragen zu beachten?

    Anwort:

    Um verschiedene Angebote vergleichen zu können ist es notwendig, dass der Besteller möglichst präzise definiert, was er konkret erwartet. Insofern müssen sowohl der Umfang wie auch die "Beschaffenheitsanforderung" zu den angefragten Leistungen - als Basis der Preisermittlung - sorgfältig beschrieben und allen Anbietern in gleicher Weise verfügbar gemacht werden. Die Schwierigkeit bei der Ausschreibung von Ingenieurleistungen ist die Tatsache, dass die Qualitätsanforderungen nicht in einem Regelwerk definiert und vom Anbieter sehr unterschiedlich und frei interpretiert werden können. Deshalb führen eher unspezifische Honoraranfragen meist zu großen Preisunterschieden. Je größer der Preisunterschied zwischen den Angeboten ausfällt, umso größer dürften die Unklarheiten in der Anfrage gewesen sein. Zudem gilt wie z.B. bei der Wahl des Arztes: Nur der Spezialist wird eine erfolgreiche Behandlung sicherstellen können.

  • Häufig gestelle Frage
    Die Anforderungen und Erfordernisse im Kanalbetrieb wachsen mir über die Ohren. Wie soll ich da den Überblick behalten und was ist denn wirklich vorrangig und wichtig?

    Anwort:

    Die Vielfältigkeit der gesetzlich zu erfüllenden Aufgaben ist tatsächlich immens. Die über § 60 WHG geltenden technischen Regeln erfordern eine gute Übersicht. Sprechen Sie mich an. Gerne zeige ich Ihnen die Optionen in einer Beratung auf.

  • Häufig gestelle Frage
    Jeder Planer erzählt mir etwas anderes. Wie finde ich heraus, was wir als Netzbetreiber tatsächlich brauchen?

    Anwort:

    Planer sind heute nur noch selten Generalisten. Die relevanten Teilthemen sind so vielschichtig und spezifisch, dass der Experte für die Hydraulik eine andere Wahrnehmung hat als der Experte für Kläranlagen oder die Kanalsanierung. Letztlich gilt es, alle Aspekte zusammenzuführen. Dann lösen sich scheinbare Widersprüche in einem Gesamtkonzept auf. Gerne helfe ich Ihnen dabei.

  • Häufig gestelle Frage
    Ich habe keine Zeit mich mit fachlichen Fragen der Kanalsanierung auseinander zu setzen. Wie soll ich meinen Bauherrenaufgaben nachkommen?

    Anwort:

    Nutzen Sie externe, neutrale Experten, die Ihnen diese Aufgaben abnehmen. Als Bauherr sind sie für die zu treffenden Entscheidungen verantwortlich, auch wenn Sie sich nicht auskennen. Externe Beratung erweitert Ihren ggf. zu geringen Mitarbeiterbestand.

  • Häufig gestelle Frage
    Ich bin Hochbauer und soll mich um Kanaldatenbanken und die Kanalsanierung kümmern. Was gilt es da zu beachten?

    Anwort:

    Sie sollten sich die notwendige Fachkompetenz aneignen oder Personal einstellen das für diese Aufgaben geschult ist. Es ist hier wie mit den Fachärzten: Wenn wir Zahnschmerzen haben, gehen wir nicht zum Urologen. Nur mit spezifischer Fachkenntnis können solche Aufgaben sachgerecht erfüllt werden.

  • Häufig gestelle Frage
    Bei jeder Maßnahme gibt es Ärger und Nachträge. Ich habe den Eindruck, die Büros arbeiten weniger zuverlässig. Wie kann ich dies als Auftraggeber beeinflussen?"

    Anwort:

    Ärger und Nachträge auf der Baustelle zeugen zumeist von fehlerhaften und nicht zu Ende gedachten Planungen. Ihre Einschätzung kann zutreffen. Auch Planer stehen unter Zeit- und Kostendruck (gerade wenn das Planungshonorar reduziert wird). Auch wenn dies kaum jemand wahrhaben will: Leistungen werden von manchem Büro "abgekürzt". Dies geschieht gerade dann, wenn die Ergebnisse vom Auftraggeber kritiklos angenommen werden. Wenn Sie als Auftraggeber die Planungen nicht fortschreitend hinterfragen und nur einfach hinnehmen, werden Sie ggf. "Opfer", sind aber gleichzeitig mit in der Verantwortung. Als institutioneller Auftraggeber wird Ihnen Fachkompetenz per se unterstellt, auch wenn Ihnen diese im Haus nicht zur Verfügung steht. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ich unterstütze Sie dabei gerne.

  • Häufig gestelle Frage
    Jetzt muss ich neuerdings Planungsleistungen ausschreiben. Wie gehe ich vor, um die Qualität der Leistung gegen den Preis abwägen zu können?

    Anwort:

    Dies ist die große Herausforderung für die Zukunft. Qualifikation und Spezialisierung sind maßgebende Voraussetzungen, um zuverlässige und nachhaltige Planungsergebnisse erreichen zu können. Insofern müssen vor der Angebotsabgabe zunächst die Qualifikationsanforderungen an das handelnde Planungspersonal fixiert, geprüft und kontrolliert werden. Im zweiten Schritt müssen dann die konkret benannten Beschaffenheitsanforderungen an die zu erbringenden Leistungen, als Grundlage des Angebots gelten, um am Ende die Angebotspreise auch vergleichen zu können. Dies ist ein weiterer zusätzlicher Verwaltungsakt. Ich unterstütze Sie dabei gerne. Wenn die Qualität der Planung nicht in Frage gestellt werden soll, ist diese Aufgabe bei weitem nicht so trivial wie vielfach angenommen wird.

  • Häufig gestelle Frage
    Im doppischen Haushaltsrecht wird die Input- durch die Output-Steuerung ersetzt. Was bedeutet dies für mich als Bauabteilung und Techniker? Worüber muss ich mit unserer Finanzabteilung sprechen?

    Anwort:

    Die Einführung der Doppik ist schon aus Gründen der Vernunft (generationenübergreifende Aufgabenerfüllung) überfällig. Mit deren Einführung muss erstmals formal Wert auf die Leistungsqualität am Ende und somit die Nachhaltigkeit der Lösungen gelegt werden. Geschieht dies nicht, sind die Haushalts- und Abschreibungsansätze langfristig Schall und Rauch. Es muss verbreitet ein neues Mind-Set in den Verwaltungen Einzug halten, soll die Doppik nicht nur ein falsch verstandener "Papiertiger" werden.

  • Häufig gestelle Frage
    Nehmen Sie jeden Beratungsauftrag an? Wie ist der Ablauf bis zum Beginn der Beratung?

    Anwort:

    Nein, nicht in jedem Fall. Erfolgreiche Beratung gelingt nur, wenn der Kunde grundsätzlich bereit zur Veränderung sowie Willens und in der Lage ist, gegebene Strukturen erforderlichenfalls anzupassen. Insofern gehen einem Beratungsauftrag grundsätzlich mindestens zwei vorbereitende Schritte voraus: 1. Grundanalyse der Situation und Ersteinschätzung zum Sachverhalt, den Zielen der Organisation und der organisatorischen Situation.  2. Erörterung mit dem Kunden, ob das Engagement für den Kunden Aussicht auf Erfolg verspricht. Erst nach dieser Vorklärung ist eine Entscheidung möglich, ob das Engagement Sinn macht und ich den Beratungsauftrag annehmen kann.

  • Häufig gestelle Frage
    Arbeiten Sie in allen Beratungsthemen alleine oder haben Sie in spezifischen Punkten auch Partner?

    Anwort:

    Hier halte ich es mit dem alten Sprichwort: "Schuster bleib bei Deinem Leisten". Der Erfolg in der Beratung steht immer im Vordergrund. Um diesen zu sichern, habe ich bei juristischen Fragestellungen im Vergaberecht die Möglichkeit, einen erfahrenen Fachanwalt mit einzubeziehen. In spezifischen Fragen des kommunalen Haushaltsrechts kann ich den Kämmer einer Stadt konsultieren.

  • Häufig gestelle Frage
    Wie kann ich als Bauherr auf Basis der neuen HOAI 2021 zu meinen Gunsten verhandeln?

    Anwort:

    Der Honorierungsautomatismus der früheren HOAI wurde infolge eines EuGH-Urteils aus dem Jahr 2019 aufgehoben. Die Bundesregierung hat mit der HOAI 2021, begleitet von zugehörigen Gesetzesänderungen, eine neue Grundlage geschaffen. Grundsätzlich sind die Bauherren nun nicht mehr verpflichtet von der HOAI 2021 abweichende Honorarvereinbarungen abzulehnen, soweit die erwartete Leistung und das Honorar hierfür in einem angemessenen Verhältnis stehen. Im Falle notwendiger Vertragsanpassungen sind auch die Honorare anzupassen. Gelingt dies nicht im Einvernehmen, erhält die HOAI 2021 erneut den Rechtscharakter der früheren Situaiton. Grund hierfür ist § 650q Abs. 2 BGB. Alle Experten empfehlen deshalb, sich möglichst innerhalb der aktuellen HOAI zu orientieren, da Vertragsanpassungen im Laufe der Zeit eher die Regel denn die Ausnahme sind.

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