Die Vergabe von Ingenieurleistungen - unterhalb wie oberhalb des EU-Vergabeschwellenwertes - stellt viele Kommunen vor noch mehr arbeitstechische Herausforderungen. Grund sind die hierzu gegebenen Regeln der Unterschwellen-Vergabe-Ordnung (UVgO) bzw. der Vergabeverordnung (VgV).
Im Vergabesegment freiberuflicher Leistungen ist der "Leistungswettbewerb" das Maß der Dinge, um die benötigten Leistungen auch zuverlässig qualifiziert erhalten zu können. Nur dadurch können die haushaltsrechtlichen Vorgaben der Qualitätsorientierung erreicht werden.
Um dieser zunehmenden Herausforderung gerecht werden zu können, ist neben dem Wissen um die vergaberechtlichen Spielregeln insbesondere ingenieurtechnische Fachkompetenz zur sachgerechten Auswahl und Bewertung der spezifischen Anforderungen an die Bieter erforderlich. Nur so kann die Kommune vermeiden, dass der einfachere aber isolierte Blick auf den "Preis" nicht zum sprichwörtlichen Vergleich zwischen "Äpfeln und Birnen" führt.
Auch im wenig geregelten Bereich der Unterschwellen-Vergaben (UVgO) ist hierbei eine sachgerecht objektive Bieterauswahl erforderlich. Erfolgt diese nach den Maßstäben der VgV, führt dies zu transparenten Vergaben.
Nach entsprechender Fortbildung bestätigt die Eintragung in die Fachliste "Qualifizierter Vergabeberater (BIngK)" der Ingenieurkammer meine Kompetenz auch in diesem Aufgabengebiet.
Gerne begleite ich Sie neutral und unabhängig und mit der notwendigen Fachkompetenz ausgestattet insbesondere bei Vergaben von Planungsaufgaben im kommunalen (Tiefbau-)Bereich und der Kanalsanierung.