Weshalb Markus Vogel als Berater?
Ich gelte im Fachgebiet der Kanalsanierung bundesweit als anerkannter Experte. Das Ziel meiner Arbeit orientiert sich primär daran, volkswirtschaftliche Vorteile für die Gebührenzahler und die Gesellschaft zu erreichen. Gerade im Bereich langlebiger Infrastrukturanlagen ist eine generationenübergreifende Handlungsweise aus meiner Sicht unabdingbar. Mein mittlerweile 20-jähriges Engagement in der Kommunalpolitik meiner Heimatgemeinde verschafft mir die Exklusivität, die ingenieurtechnische Sicht mit den Interessen und Bedarfen der öffentlichen Verwaltung zu verbinden und so den entscheidenden Mehrwert für kommunale Netzbetreiber zu generieren.
Wie unabhängig ist Markus Vogel als Berater, hinsichtlich dessen ehemaligen Unternehmens VOGEL Ingenieure GmbH?
Zum 31.12.2021 bin ich als Gesellschafter und Geschäftsführer vollständig aus meinem bisherigen Unternehmen ausgeschieden. Selbstredend wünsche ich meinen ehmaligen Mitarbeitern und dem Gesschäftsführer wie auch den neuen Gesellschaftern weiterhin viel Erfolg. Für diesen sind die dort handelnden Personen nun aber selbst verantwortlich. Als Berater garantiere ich meinen Auftraggebern meine vollständige Unabhängigkeit und Integrität.
Was ist bei Honoraranfragen zu beachten?
Um verschiedene Angebote vergleichen zu können ist es notwendig, dass der Besteller möglichst präzise definiert, was er konkret erwartet. Insofern müssen sowohl der Umfang wie auch die "Beschaffenheitsanforderung" zu den angefragten Leistungen - als Basis der Preisermittlung - sorgfältig beschrieben und allen Anbietern in gleicher Weise verfügbar gemacht werden. Die Schwierigkeit bei der Ausschreibung von Ingenieurleistungen ist die Tatsache, dass die Qualitätsanforderungen nicht in einem Regelwerk definiert und vom Anbieter sehr unterschiedlich und frei interpretiert werden können. Deshalb führen eher unspezifische Honoraranfragen meist zu großen Preisunterschieden. Je größer der Preisunterschied zwischen den Angeboten ausfällt, umso größer dürften die Unklarheiten in der Anfrage gewesen sein. Zudem gilt wie z.B. bei der Wahl des Arztes: Nur der Spezialist wird eine erfolgreiche Behandlung sicherstellen können.
Die Anforderungen und Erfordernisse im Kanalbetrieb wachsen mir über die Ohren. Wie soll ich da den Überblick behalten und was ist denn wirklich vorrangig und wichtig?
Die Vielfältigkeit der gesetzlich zu erfüllenden Aufgaben ist tatsächlich immens. Die über § 60 WHG geltenden technischen Regeln erfordern eine gute Übersicht. Sprechen Sie mich an. Gerne zeige ich Ihnen die Optionen in einer Beratung auf.
Jeder Planer erzählt mir etwas anderes. Wie finde ich heraus, was wir als Netzbetreiber tatsächlich brauchen?
Planer sind heute nur noch selten Generalisten. Die relevanten Teilthemen sind so vielschichtig und spezifisch, dass der Experte für die Hydraulik eine andere Wahrnehmung hat als der Experte für Kläranlagen oder die Kanalsanierung. Letztlich gilt es, alle Aspekte zusammenzuführen. Dann lösen sich scheinbare Widersprüche in einem Gesamtkonzept auf. Gerne helfe ich Ihnen dabei.
Ich habe keine Zeit mich mit fachlichen Fragen der Kanalsanierung auseinander zu setzen. Wie soll ich meinen Bauherrenaufgaben nachkommen?
Nutzen Sie externe, neutrale Experten, die Ihnen diese Aufgaben abnehmen. Als Bauherr sind sie für die zu treffenden Entscheidungen verantwortlich, auch wenn Sie sich nicht auskennen. Externe Beratung erweitert Ihren ggf. zu geringen Mitarbeiterbestand.
Ich bin Hochbauer und soll mich um Kanaldatenbanken und die Kanalsanierung kümmern. Was gilt es da zu beachten?
Sie sollten sich die notwendige Fachkompetenz aneignen oder Personal einstellen das für diese Aufgaben geschult ist. Es ist hier wie mit den Fachärzten: Wenn wir Zahnschmerzen haben, gehen wir nicht zum Urologen. Nur mit spezifischer Fachkenntnis können solche Aufgaben sachgerecht erfüllt werden.
Bei jeder Maßnahme gibt es Ärger und Nachträge. Ich habe den Eindruck, die Büros arbeiten weniger zuverlässig. Wie kann ich dies als Auftraggeber beeinflussen?"
Ärger und Nachträge auf der Baustelle zeugen zumeist von fehlerhaften und nicht zu Ende gedachten Planungen. Ihre Einschätzung kann zutreffen. Auch Planer stehen unter Zeit- und Kostendruck (gerade wenn das Planungshonorar reduziert wird). Auch wenn dies kaum jemand wahrhaben will: Leistungen werden von manchem Büro "abgekürzt". Dies geschieht gerade dann, wenn die Ergebnisse vom Auftraggeber kritiklos angenommen werden. Wenn Sie als Auftraggeber die Planungen nicht fortschreitend hinterfragen und nur einfach hinnehmen, werden Sie ggf. "Opfer", sind aber gleichzeitig mit in der Verantwortung. Als institutioneller Auftraggeber wird Ihnen Fachkompetenz per se unterstellt, auch wenn Ihnen diese im Haus nicht zur Verfügung steht. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ich unterstütze Sie dabei gerne.
Jetzt muss ich neuerdings Planungsleistungen ausschreiben. Wie gehe ich vor, um die Qualität der Leistung gegen den Preis abwägen zu können?
Dies ist die große Herausforderung für die Zukunft. Qualifikation und Spezialisierung sind maßgebende Voraussetzungen, um zuverlässige und nachhaltige Planungsergebnisse erreichen zu können. Insofern müssen vor der Angebotsabgabe zunächst die Qualifikationsanforderungen an das handelnde Planungspersonal fixiert, geprüft und kontrolliert werden. Im zweiten Schritt müssen dann die konkret benannten Beschaffenheitsanforderungen an die zu erbringenden Leistungen, als Grundlage des Angebots gelten, um am Ende die Angebotspreise auch vergleichen zu können. Dies ist ein weiterer zusätzlicher Verwaltungsakt. Ich unterstütze Sie dabei gerne. Wenn die Qualität der Planung nicht in Frage gestellt werden soll, ist diese Aufgabe bei weitem nicht so trivial wie vielfach angenommen wird.
Im doppischen Haushaltsrecht wird die Input- durch die Output-Steuerung ersetzt. Was bedeutet dies für mich als Bauabteilung und Techniker? Worüber muss ich mit unserer Finanzabteilung sprechen?
Die Einführung der Doppik ist schon aus Gründen der Vernunft (generationenübergreifende Aufgabenerfüllung) überfällig. Mit deren Einführung muss erstmals formal Wert auf die Leistungsqualität am Ende und somit die Nachhaltigkeit der Lösungen gelegt werden. Geschieht dies nicht, sind die Haushalts- und Abschreibungsansätze langfristig Schall und Rauch. Es muss verbreitet ein neues Mind-Set in den Verwaltungen Einzug halten, soll die Doppik nicht nur ein falsch verstandener "Papiertiger" werden.
Nehmen Sie jeden Beratungsauftrag an? Wie ist der Ablauf bis zum Beginn der Beratung?
Nein, nicht in jedem Fall. Erfolgreiche Beratung gelingt nur, wenn der Kunde grundsätzlich bereit zur Veränderung sowie Willens und in der Lage ist, gegebene Strukturen erforderlichenfalls anzupassen. Insofern gehen einem Beratungsauftrag grundsätzlich mindestens zwei vorbereitende Schritte voraus: 1. Grundanalyse der Situation und Ersteinschätzung zum Sachverhalt, den Zielen der Organisation und der organisatorischen Situation. 2. Erörterung mit dem Kunden, ob das Engagement für den Kunden Aussicht auf Erfolg verspricht. Erst nach dieser Vorklärung ist eine Entscheidung möglich, ob das Engagement Sinn macht und ich den Beratungsauftrag annehmen kann.
Arbeiten Sie in allen Beratungsthemen alleine oder haben Sie in spezifischen Punkten auch Partner?
Hier halte ich es mit dem alten Sprichwort: "Schuster bleib bei Deinem Leisten". Der Erfolg in der Beratung steht immer im Vordergrund. Um diesen zu sichern, habe ich bei juristischen Fragestellungen im Vergaberecht die Möglichkeit, einen erfahrenen Fachanwalt mit einzubeziehen. In spezifischen Fragen des kommunalen Haushaltsrechts kann ich den Kämmer einer Stadt konsultieren.
Wie kann ich als Bauherr auf Basis der neuen HOAI 2021 zu meinen Gunsten verhandeln?
Der Honorierungsautomatismus der früheren HOAI wurde infolge eines EuGH-Urteils aus dem Jahr 2019 aufgehoben. Die Bundesregierung hat mit der HOAI 2021, begleitet von zugehörigen Gesetzesänderungen, eine neue Grundlage geschaffen. Grundsätzlich sind die Bauherren nun nicht mehr verpflichtet von der HOAI 2021 abweichende Honorarvereinbarungen abzulehnen, soweit die erwartete Leistung und das Honorar hierfür in einem angemessenen Verhältnis stehen. Im Falle notwendiger Vertragsanpassungen sind auch die Honorare anzupassen. Gelingt dies nicht im Einvernehmen, erhält die HOAI 2021 erneut den Rechtscharakter der früheren Situaiton. Grund hierfür ist § 650q Abs. 2 BGB. Alle Experten empfehlen deshalb, sich möglichst innerhalb der aktuellen HOAI zu orientieren, da Vertragsanpassungen im Laufe der Zeit eher die Regel denn die Ausnahme sind.