Gerade in den technischen Ämtern der Verwaltungen wurde bis vor kurzem Fachpersonal mehr und mehr abgebaut. Die Fülle und Komplexität an Aufgaben, welche in Personalunion gerade in kleinen und mittleren Kommunen von Einzelnen bewältigt werden soll, ist in der Zukunft kaum mehr leistbar.
Heute können in Verwaltungen wieder neugeschaffene oder frei gewordene Stellen nicht mehr oder nicht mehr adäquat besetzt werden. Im Tagesgeschäft ist es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zudem zeitlich kaum mehr möglich, in allen zu bearbeitenden Themenfeldern die fachliche Entwicklung mitzugehen und sich fortzubilden. Die Gefahr oder Folge ist, dass Bauherrenaufgaben nicht mehr hinreichend vollständig wahrgenommen werden können und weitgehend blindes Vertrauen in die extern beauftragten z.B. Planer gesetzt wird. Verwaltungen werden als Bauherren somit anfällig für Fehlentwicklungen. Das Korrektiv des fachlich kompetenten und zielsetzenden Bauherrn ist in solchen Fällen kaum mehr existent.
Gerade in strategischen Fragen - z.B. bei den generationenübergreifenden Daueraufgaben (z.B. Infrastrukturanlagen) - fehlen die durchdachten, konzeptionellen Lösungen. Gerade für gebührenfinanzierte Aufgaben (z.B. Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung) ist dies ob der grundsätzlichen KAG-Regelungen von besonderer Bedeutung.
Externe, unabhängige Beratung hilft, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und die Weichen richtig zu stellen. Auch hier gilt: "Nicht die Größe des 1. Schrittes ist entscheidend, sondern dessen Richtung.