Die Einführung des NKHR ist bundesweit seit Jahren auf dem Vormarsch und für die Kommunen in den Bundesländern zumeist verpflichtend anzuwenden.
In Baden-Württemberg steht die verpflichtende Einführung für viele Kommunen zum Haushaltsjahr 2020 noch auf der diesjährigen Agenda. Mit diesem neuen Haushalts- und Rechnungswesen geht die Verpflichtung einher, die Wirtschaftlichkeit von Investitionen mit in den Blick zu nehmen. Nur so gelingt es, die in den Haushaltsplänen abzubildenden Abschreibungen (auf Basis der erwarteten Nutzungsdauer) auch letztlich umfänglich zu erwirtschaften.
Die Umstellung der Inputsteuerung (Prinzip des kameralen Haushaltswesens, Sparsamkeitsprinzip) auf die Outputsteuerung (Erfolgsorientierung) ist angezeigt und muss im Bewusstsein der Handelnden noch verbreitet neu initiiert und verankert werden.
Hierzu bereite ich aktuell eine umfangreiche Publikation vor, die aufzeigt, welche Auswirkungen das NKHR auf die nun gegebenen Erfordernisse der Qualitätssicherung im Bauwesen hat.