Artikel von 08.12.2022

Neue VSB-Publikation 0.3 HOAI 2021 - Honorierung Ingenieurleistungen Kanalsanierung

Die VSB-Empfehlung Nr. 0.3 | HOAI gilt hinsichtlich der Frage der Honorierung von Ingenieurleistungen bei der baulichen Kanalsanierung bundesweit als einzigartig. Der Verband Zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e.V. (VSB), Hannover, hat seine bedeutendste Publikation überarbeitet und die Rechtsänderungen seit dem EuGH-Urteil zur HOAI (2019) eingepflegt.

Eine Reihe von Kommunen äußerte den Wunsch, eine Ermittlungsregel zum Bestimmen des Werts mitverarbeiteter Bausubstanz an die Hand zu bekommen. Diese würde es ermöglichen, schon zum Vertragsabschluss deren Grundsätze zu fixieren. Diesem Wunsch hat der VSB e.V. nun Rechnung getragen. In einer ergänzten Anlage E ist nun beispielhaft aufgezeigt, wie eine Vereinbarungsregel mit individuell zu definierenden Variablen im Projektkontext sachbezogen aussehen kann. Nutzbar ist diese sowohl für Reparatur- wie auch Renovierungsplanungen.

Den Vertragsparteien steht mit der neuen VSB-Publiaktion Nr. 0.3 | HOAI 2021 eine gute Grundlage zur Verfügung, um sachgerechte Honorarvereinbarungen für den Planungsbereich der baulichen Kanalsanierung treffen zu können. Diese umfasst einerseits die frühe Bedarfsermittlung ebenso wie die Objektplanung.

Die Ermittlung auf Grundlage dieser Publikation schafft die Möglichkeit, Honorare für das risikobehaftete Bauen im Bestand angemessen zu vereinbaren. Erneut wurden die Inhalte auf Rechtmäßigkeit geprüft und von den Honorarsachverständigen der Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. (GHV), Mannheim, als regelkonform testiert.

Ein besonderes Augenmerk gilt es hierbei auf die Vergütung der Besonderen Leistungen zur Örtlichen Bauüberwachung zu lenken. Ohne eine umfassende und prophylaktisch wirkende Leistung der Überwachung, wird die Qualität und die damit verbundene Nutzungsdauer der Sanierungsleistungen nur zufällig erreicht werden. Mangelhafte Leistungsergebnisse sind in Zeiten der haushaltsrechtlichen Output-Orientierung nicht länger vertretbar.

Bezugsquelle: www.sanierungs-berater.de